Online Schlüsselvergabe-System für die (verschlossenen) Kletteranlagen des AlpinClub Berlin

Aktuelle Situation

Seit 2021 wurde die Vergabe der Schlüssel/Schlüsselverträge für die Kletteranlagen des AlpinClub Berlin neu geregelt.

Wesentliche Änderungen sind:

  • Die Schlüsselabgabe erfolgt ausschließlich über das Onlinesystem von actionconcrete.de per Postzustellung nur an DAV Mitglieder
  • Schlüssel ist nicht übertragbar
  • Es wird generell ein Pfand von 25 €/Schlüssel erhoben
  • Es wird eine Nutzungsgebühr jeweils für das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) von 10 € erhoben
  • Die Freischaltung des Schlüssels erfolgt nach Zahlungseingang
  • Bei Rückgabe des Schlüssels wird das Pfand erstattet
  • Bei Verlust des Schlüssels muß ein neuer Schlüssel über das o.g. Vergabesystem bestellt werden. Das Pfand zum verlorenen Schlüssel verfällt dann und muß neu hinterlegt werden. Sofern die Jahresnutzungsgebühr für das laufende Jahr bereits bezahlt war, kann diese auf Antrag erstattet werden um eine Doppelzahlung zu vermeiden. Hierzu bitte Kontakt zur Geschäftsstelle aufnehmen.
  • Werden die Kletteranlagen nicht mehr genutzt, ist der Schlüssel zurückzugeben, das hinterlegte Pfand wird erstattet. Eine nicht voll in Anspruch genommene Nutzungsgebühr verfällt.

Einzäunung der Anlagen

Die meisten vom AlpinClub Berlin betriebenen Anlagen sind eingezäunt. Warum?

Den seinerzeitigen Abschluss eines neuen unbefristeten Nutzungsvertrages für die Kletteranlage "Monte Balkon" in Hohenschönhausen machte das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin im Jahr 2003 u.a. davon abhängig, dass die Kletteranlage aus haftungsrechtlichen Gründen eingezäunt wird und dass der AlpinClub Berlin, Sektion des DAV (Deutscher Alpenverein) die Verkehrssicherungsverpflichtung komplett übernimmt.

Analog verhielt sich des Bezirksamt Pankow von Berlin Ende 2005 in Bezug auf die Kletteranlage im Mauerpark, der "Schwedter Nordwand" und später auch das Bezirksamt Spandau bzgl. des Spandauer Kletterturms.

Die Anlagen werden grundsätzlich verschlossen gehalten und können mit Schlüssel betreten werden. Widerrechtliches Nutzen der Kletteranlage (Einbruch) führt zwangsläufig zum Haftungsausschluss, evtl. zum Schadensersatz und in groben Fällen zur Anzeige.